In Europa wird das Thema der GVO-Lebensmittel unter den Verbrauchern oft diskutiert. Der globale Trend ist eher gegenläufig und der Anbau an gentechnisch veränderten Pflanzen nimmt weiter zu. Mit ca. 190 Millionen Hektar Ackerfläche weltweit im Jahr 2019 hat der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen eine bedeutende Rolle eingenommen. Wichtig für die Hersteller ist das Wissen um deren Verwendung in ihren zugelieferten Zutaten.
Von Peter Zunke
D ie wichtigsten Länder für diesen Anbau sind USA, Brasilien, Argentinien, Kanada und Indien; v. a. gentechnisch veränderte (GV) Soja-, Mais-, Baumwoll- und Rapspflanzen werden angebaut, daneben z. B. auch GV Zuckerrüben, Alfalfa, Papaya und Zuckerrohr. [transgen.de] In der EU spielt der Anbau derartiger Pflanzen bisher eine sehr untergeordnete Rolle. Die Bedenken der Verbraucher gegenüber der im Vergleich zu herkömmlichen Züchtungsmethoden jungen Technologie hinsichtlich Beeinflussung der Umwelt, Sicherheit und Gesundheit stehen in der EU im Vordergrund. Im Jahr 2022 wurden z. B. lediglich 0,77 % der Maisanbauflächen in der EU mit gentechnisch verändertem Mais bepflanzt. Der USDA-Report „Biotechnology and Other New Production Technologies Annual“ aus dem Dezember 2022 belegt aber auch die Relevanz für die Lebens- und Futtermittel in der EU durch den Import von GV-haltigen Soja-, Mais und Rapsprodukten in bedeutenden Mengen. Grob wird geschätzt, dass etwa 90 % der importierten Soja-, 30 % der importierten Mais- und 25 % der importierten Rapsprodukte auf GV-Pflanzen basieren. Der Gesetzgeber in der EU und die nationalen gesetzgebenden Organe beachten die überwiegenden Konsumentenwünsche und Eintragsrisiken mit strengen Vorschriften u. a. für die Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel besagt:
Lebensmittel und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, müssen gekennzeichnet werden.
• Eine Ausnahme besteht nur für zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen durch zugelassene GVO, wenn diese weniger als 0,9 % betragen. Liegt der Anteil über 0,1 % muss in einer Einzelfallentscheidung ermittelt werden, ob eine GVO-Kennzeichnung notwendig ist. Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmen.
• Es gilt eine Nulltoleranz für GVO ohne Zulassung.
• Es gibt keine Kennzeichnung von tierischen Erzeugnissen, wenn die Tiere mit GVO gefüttert wurden.
Die Koexistenz von GV und konventionellen Pflanzen in unserer globalisierten Supply Chain erschweren die notwenige Transparenz für den sicheren Bezug von Rohstoffen. Deshalb müssen alle Stakeholder (Saatgutzüchter, Landwirte, Händler, Lebens- und Futtermittelhersteller und Einzelhändler) den Eintrag GVO in „GVO-freie“ Produktionslinien vermeiden und entsprechende Maßnahmen etabliert haben. Dabei sollte beachtet werden, dass das Risiko einer GVO-Belastung je nach Rohstoff bzw. von der Pflanzensorte abhängt. Agrarfrüchte wie Soja, Raps und Mais werden oft weiterverarbeitet und die teilweise hochgearbeiteten Stoffe dienen als Zutaten für die Lebensmittel- wie für die Süßwarenindustrie:
• Stärken
• verschiedene Zuckersirupe
• Lecithine
• Öle
Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, dafür Sorge zu tragen, dass die Lebensmittel ordnungsgemäß gekennzeichnet werden bzw. dass, wenn auf eine GVO-Kennzeichnung verzichtet werden möchte, sichergestellt wird, dass es zu keiner Verunreinigung mit GV-Material kommt. Hier liegt besonders bei hochverarbeiteten Rohstoffen und deren Verwendung in Lebensmitteln mit vielen Zutaten eine Herausforderung. Durch Verarbeitungsschritte wie mechanische Prozessschritte, Erhitzung, chemische Verarbeitungsschritte, Fermentation kommt es zu einem potenziellen Abbau der Erbsubstanz. Auch bei gewissenhafter Prüfung und regelmäßiger Analyse der Zutaten mittels analytischer Verfahren kann bei stark verarbeiteten Produkten deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass der GVO-Anteil im jeweiligen Rohstoff über internen oder regulativen Schwellenwerten zur Kennzeichnungspflicht liegt. Die teilweise hohe Komplexität der Lieferketten und Verarbeitungsschritte macht es für die Verwender hochverarbeiteter Rohstoffe schwierig, sicherzustellen, dass rechtlichen und vor allem Konsumentenanforderungen Rechnung getragen wird. Der Nachweis und die Überprüfung der Kennzeichnungspflicht für das Endprodukt ist analytisch oft aus oben beschriebenen Gründen schwierig.
Diesen Herausforderungen kann man mit einer optimierten Transparenz in der Supply Chain begegnen und eine unabhängige Zertifizierung durchführen lassen, die Vertrauen und Sicherheit schafft:
Der IP (Identity Preservation) Trust™ Standard der Eurofins Food Assurance ist dafür bestens geeignet. Eine Zertifizierung ist ein nachvollziehbares und geeignetes Dokumentationssystem zur Kontrolle der relevanten Rohstoffe auf GVO entlang der Supply Chain von Anbau, Ernte, Transport, Lagerung bis hin zur Verarbeitung. Dabei wird nach der Zertifizierung der einzelnen Stakeholder entlang der Supply Chain und des Lebensmittelherstellers unterschieden. Bei der Zertifizierung nach IP Trust™ Supply Chain wird die Lieferkette durch die Eurofins als neutraler Dienstleister zertifiziert. Dadurch wird ein hoher Grad an Transparenz geschaffen. Unternehmen, die nach Eurofins IP Trust™ Site zertifiziert wurden, profitieren ebenfalls. Neue Lieferanten werden im Audit von Eurofins überprüft. Mit der Eurofins-Expertise und Industrieerfahrung werden bestehende Maßnahmen und Dokumente der Lieferanten geprüft und gegebenenfalls notwendige nächste Schritte besprochen. Die zur Anwendung kommenden Untersuchungsumfänge für die Kontrolle der Rohwaren und Fertigprodukte müssen geeignet sein, ein GVO-Eintragsrisiko abzudecken. Die Wahl von nicht ausreichenden Untersuchungsumfängen ist nicht dafür geeignet, den Ausschluss von GV-Material zu gewährleisten, wie das Beispiel der GVO-Tests von Soja im Diagramm zeigt. Somit liegt eine große Bedeutung im Know-how der Auswahl der passenden Tests und der empfohlenen Testhäufigkeit. Die Eurofins ist bestens dafür aufgestellt, beim Management des GVO-Risikos zu unterstützen. Die Zertifizierung nach IP Trust™ wird durch die Kenntnisse der Eurofins sowohl in Industrie als auch GVO-Analysen synergistisch unterstützt.