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  12.12.2024 | Industrie

BVL: Neue Produktsicherheitsverordnung stärkt Konsumentenrechte

Am 13. Dezember 2024 tritt die allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 in Kraft. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wird damit der Schutz von Verbrauchern in den Staaten der Europäischen Union vor gefährlichen Verbraucherprodukten verbessert.

Nicht nur neue Erzeugnisse fallen künftig unter die neue Regelung, sondern auch gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Verbraucherprodukte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Ausgenommen davon sind Antiquitäten. Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 berücksichtigt aktuelle technologische Entwicklungen und verstärkt die Regelungen für die Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten, deren Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus gewährleistet sein muss, zum Beispiel auch nach einem Softwareupdate. Die neue Verordnung löst die allgemeine Produktsicherheits-Richtlinie aus dem Jahr 2001 ab. Sie stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und verbessert deren Kommunikationsmöglichkeiten: Sie erhalten das Recht auf Abhilfe in Form von Reparatur, Ersatz oder Erstattung, falls ein Produkt zurückgerufen wird.

Künftig müssen zudem Kanäle für die Kommunikation mit Wirtschaftsakteuren, den Marktüberwachungsbehörden und der Europäischen Kommission zu Beschwerden in Bezug auf Produktsicherheit und Unfallmeldungen bereitgestellt werden. Bei der Sicherheitsbewertung von Produkten müssen die besonderen Bedürfnisse von zum Beispiel Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Grundsätzlich gilt das Vorsorgeprinzip. Der Schutz vor gefährlichen Produkten umfasst sowohl stationär als auch online angebotene Produkte. Online-Marktplätze müssen zukünftig mehr Verantwortung für die Sicherheit von Verbraucherprodukten übernehmen.

Die Produktsicherheitsverordnung gilt, sofern die Sicherheit von Verbraucherprodukten nicht bereits in speziellen, EU-weit harmonisierten Vorschriften geregelt ist. Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind vom Geltungsbereich ausgenommen.

bvl.bund.de