Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ruft die Firmen eindringlich dazu auf, bis zum 31. Dezember die Recyclingpflichten für Verpackungen zu erfüllen.
Wie die Organisation betont, sind Unternehmen, die ihre Waren in Verpackungen vertreiben, gesetzlich verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember einen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abzuschließen und ihre geplanten Verpackungsmengen bei der ZSVR zu melden. Ansonsten droht ihnen ein Vertriebsverbot ihrer Waren sowie Bußgelder und ein Eintrag ins Gewerbezentralregister.
Die ZSVR macht deutlich: Säumige Unternehmen gefährden nicht nur ihre Geschäftsgrundlage, sondern das gesamte Verpackungsrecycling. Laut ZSVR beteiligen sich noch zu wenige Unternehmen an den Recyclingkosten. Dies gehe zu Lasten derer, die sich gesetzestreu verhalten, erklärt die ZSVR und warnt: Unternehmen müssen jetzt handeln.
„Gemeinsam sind wir aufgerufen, Wertstoffe möglichst lange im Kreislauf zu halten. Das Duale System hat sich dabei in der Vergangenheit bewährt. Damit dies so bleibt, sind die Unternehmen aufgefordert, ihren finanziellen Teil dazu beizutragen“, schreibt das ZSVR. Nicht nur das Verpackungsgesetz, sondern auch das europäische Recht verpflichtet sie, die Produktverantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen.
Laut Mitteilung hat die ZSVR einen genauen Überblick über alle fehlenden Meldungen zu den Verpackungsmengen. Demgemäß fehlen noch für mehr als 70 Prozent der größeren Hersteller die entsprechenden Bestätigungen. Die ZSVR übergibt die Verstöße an die Vollzugsbehörden. Unternehmen drohen Geldstrafen, Einträge ins Gewerbezentralregister und es gilt ein sofortiges Verkaufsverbot ihrer Waren. „Nur wenn alle ihrer Verantwortung nachkommen, schaffen wir es, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern und Kreisläufe zu etablieren“, so die ZSVR abschließend.