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  14.11.2024 | Industrie

Europäisches Parlament stimmt für Verschiebung der EUDR-Verordnung

Das Europäische Parlament hat heute die Frist zur Umsetzung der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) verschoben.  

Demnach haben Großunternehmen nunmehr bis zum 30. Dezember 2025 Zeit, die Anforderungen der Verordnung umzusetzen, während Kleinst- und Kleinunternehmen erst ab dem 30. Juni 2026 davon betroffen sein werden. Nun ist wieder der zuständige Parlamentsausschuss gefragt. Damit die Änderungen in Kraft treten können, muss der vereinbarte Text sowohl vom Rat als auch vom Parlament gebilligt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Während die Verschiebung im Vorfeld von Umweltverbänden, aber auch von der sogenannten Cacao Coalition mit Barry Callebaut, Ferrero, Mars und Mondelez International sowie von Fairtrade Inbternational und der International Cocoa Organisation abgelehnt wurde, begrüßt die Organisation Der Mittelstandsverbund - DeZGV e.V. den Beschluss und weist darauf hin, dass sich nicht durchsetzen ließ, den Handel insgesamt aus dem Pflichtenkreis der EUDR zu nehmen. Die Interessenvereinigung hatte in der Vergangenheit vielmals darauf hingewiesen, dass dies ein verhältnismäßiges Vorgehen wäre, das gerade mittelständische Unternehmen massiv entlasten würde, ohne die Zielsetzung der Entwaldungsverordnung zu gefährden.

mittelstandsverbund.de