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  10.09.2024 | Packaging

Einheitliche Kennzeichnung zur Verpackungsentsorgung von Eko-Punkt gefordert: „Die EU muss mehr Klarheit schaffen.“

Warum die PPWR in Sachen Verpackungskennzeichnung zu neuer Verunsicherung führen kann Verbraucher sollen es künftig leichter haben, die Umweltwirkung von Verpackungen zu bewerten und ihren Abfall korrekt zu trennen. Die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR schreibt zu diesem Zweck eine Reihe von Regelungen zur Kennzeichnung von Verpackungen vor, die – teils verpflichtend, teils optional – EU-weit gelten sollen. Dazu zählen Hinweise zur Materialzusammensetzung, zur Abfalltrennung, zur Recyclingfähigkeit und zum Rezyklatgehalt, aber auch Pfand- und Mehrweg-Kennzeichen sowie Kompostierhinweise bis hin zum Hinweis auf die Beteiligung an einem dualen System. Gleichzeitig verbietet die PPWR die Bereitstellung oder Anbringung von Kennzeichen, die Verbraucher irreführen oder verwirren könnten. „Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch der Teufel steckt im Detail“, sagt Stefan Munz, Leiter Innovation und Nachhaltigkeit bei Eko-Punkt. Aktuell gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Siegeln und Zeichen, die unter anderem über Verpackungseigenschaften und die Nachhaltigkeit von Verpackungen Auskunft geben sollen. „Die bunte Landschaft an seriösen Kennzeichen und Phantasie-Siegeln führt zu einer großen Orientierungslosigkeit der Verbraucher, die nicht klar erkennen können, ob eine Verpackung recyclingfähig ist, aus Rezyklat besteht oder wie sie zu entsorgen ist“, so Munz. „Daher begrüßen wir bei Eko-Punkt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, verpflichtende Hinweise EU-weit einzuführen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch der Teufel steckt im Detail.“ Denn die Regelungen der PPWR umfassen einen Mix aus Soll- und Kann-Vorschriften, deren Resultate sich gedruckt auf der Verpackung oder digital auslesbar im Internet wiederfinden sollen. „Eine Regulierung, die derzeit selbst für Experten nur schwer zu durchschauen ist“, so das Urteil des Verpackungsspezialisten. Klärungsbedarf sieht Munz bei der konkreten Ausgestaltung der Durchführungsrechtsakte: „Aktuell lässt die PPWR noch viele Fragen offen. Insbesondere ist nicht klar, was die neue Regelung für bereits bestehende Siegel und Zeichen bedeutet, die Inverkehrbringer heute oft freiwillig – und zum Teil kostenpflichtig – auf ihren Verpackungen anbringen, obwohl es in Deutschland verpackungsrechtlich seit 2009 außerhalb des Einwegpfandsystems keine Pflicht zur Kennzeichnung irgendeiner Systembeteiligung gibt.“

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